Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung
für alle Mietverträge über Wasserfahrzeuge mit der Firma

Autovermietung Günther GmbH
Saarburger Str. 12
67071 Ludwigshafen

Fon 0621 58633-0
Fax 0621 58633-20

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Der Mieter erwirbt für die Dauer der Miete das Recht, den Mietgegenstand zum Befahren der Gewässer in dem, im jeweiligen Mietvertrag bezeichneten und in einer Einweisung durch den Vermieter genannten Bereich zu nutzen, aber nicht zu verlassen.
  2. Der Vermieter ist im Umfang des oder der durch den Mieter gebuchten Arrangements verpflichtet, Bewirtungsleistungen zu erbringen.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, die Bewirtungsleistungen durch Dritte nach seiner Wahl erbringen zu lassen.
  4. Ein Verbringen des Mietgegenstandes durch den Mieter, an einen anderen Ort oder in ein anderes Gewässer ist nicht gestattet.
  5. Startet der Mieter später als vereinbart, muss er die geliehenen Boote trotzdem ab dem ursprünglich vereinbarten Fahrtbeginn bezahlen, da die Boote für ihn freigehalten werden mussten.
  6. Eine Untervermietung ist nicht zulässig.
  7. Änderungen an dem Mietgegenstand, insbesondere durch Verdeckung eventuell angebrachter Werbung, sind nicht zulässig.
  8. Im Falle einer Stornierung von reservierten Booten erhält der Kunde über 80 % der Anzahlung einen Bootsfahrgutschein, der bis zum Ende der nächsten Saison Gültigkeit hat. 20 % der Anzahlung behält der Vermieter für seine Aufwendungen und Blockierung der Boote ein.
  9. Die Stornierung muss dem Vermieter bis spätestens 24 Std. vor dem Startzeitpunkt mitgeteilt werden. Ansonsten erteilt der Vermieter keine Gutschrift und die Anzahlung wird komplett vom Vermieter einbehalten.
  10. Im Falle einer Stornierung von gastronomischen Leistungen, oder des Arrangementsangebotes, bezahlt der Kunde eine Stornierungsgebühr von 25% der Gesamtsumme, entsprechend der vorab geleisteten Anzahlung, wenn er innerhalb einer vierwöchigen Frist bis zum Veranstaltungstermin absagt. Außerhalb dieser vierwöchigen Frist ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40% der Anzahlungssumme zu leisten.
  11. Bei Firmenveranstaltungen und Privatfeiern mit gastronomischen Leistungen ist die Zahlung der zuvor vereinbarten Gesamtsumme für die Veranstaltung sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
  12. Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit gastronomischen Leistungen muss spätestens 14 Tage vor Beginn verbindlich mitgeteilt werden.
  13. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage unserer Preisliste.
  14. Der Nachweis für eine berechtigte Ermäßigung muss vorab, bereits bei der Anmietung des Bootes zusammen mit dem Personalausweis der anmietenden Person vorgezeigt werden und gleiche Daten enthalten. Wird eine Berechtigung für einen Preisnachlass nach Ausfüllen des Vermietungsauftrages vorgelegt, so gibt es für diese Anmietung keine Ermäßigung.
  15. Für das auszuleihende Boot und Bootszubehör ist eine geeignete Sicherheit zu leisten.

§ 3 Nebenpflichten bbq-donut®

  1. Die Bedienung des bbq-donut® hat nach den Vorschriften des Benutzerhandbuchs zu erfolgen, das sich auf jedem bbq-donut® befindet, sowie nach den Einweisungen durch den Vermieter, bzw. dessen beauftragtes Personal.
  2. Es sind unbedingt die Grenzen der erlaubten Zuladung (1.000 kg oder zehn Personen + Notsitz) einzuhalten.
  3. Der Grill darf ausschließlich mit den vorgeschriebenen und zur Verfügung gestellten Brennstoffen betrieben werden.
  4. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht zulässig.
  5. Bei aufkommendem schlechtem Wetter mit zu erwartenden Windstärken von 4 (20-28 km/h) oder mehr, hat der Mieter unverzüglich den Schirm des bbq-donut® zu schließen und zum Verleih zurückzukehren.
  6. Sobald der Akku des Antriebsmotors piept (coming-home-Funktion) hat der Mieter zum Liegeplatz zurückzukehren. Die Kapazität des Akkus geht dann zur Neige. Am Liegeplatz kann der leere Akku gegen einen frischen ausgetauscht werden. Erreicht der Akku das Kapazitätsende vor Erreichen des Liegeplatzes, ist mit den an Bord befindlichen Paddeln zurück zu rudern und vorher der Vermieter über die Notruf-Nummer 0170 7606932 zu informieren!
  7. Alle an Bord befindlichen Nichtschwimmer oder ungeübte Schimmer haben eine Schwimmweste zu tragen, die bei dem Vermieter kostenlos für die Dauer der Miete erhältlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Nichtgebrauch einer Schwimmweste entstehen.
  8. Der Kapitän, also derjenige, der das Wasserfahrzeug steuert, hat darauf zu achten, dass er in der Lage ist, das Wasserfahrzeug ordentlich zu führen. Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen zu unterlassen.
  9. Das Steuern der Wasserfahrzeuge unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist grundsätzlich nicht gestattet.
  10. Den Schiffen der kommerziellen Schifffahrt ist immer Vorfahrt zu gewähren.
  11. Der Mieter und seine Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln.
  12. Die Lautstärke der integrierten Musikanlage ist so einzustellen, daß andere Personen nicht belästigt werden.
  13. Dieser Bestandteil der Geschäftsbedingungen dringend zu befolgen! Ausnahmen bedürfen immer einer schriftlichen Genehmigung.
  14. Der Vermieter verweist hiermit auf die in § 11 genannten Regeln des Bundesverkehrsministeriums.
  15. Toiletten stehen zur Benutzung am Liegeplatz zur Verfügung.
  16. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser oder sonst in die freie Natur entsorgt werden.
  17. Zur Entsorgung von Abfällen steht auf dem bbq-donut® ein gesonderter Behälter zur Verfügung, im Übrigen stehen Abfallbehälter beim Vermieter zur Verfügung.
  18. Es dürfen keine Kerzen am gemieteten Boot aufgesetzt und in Brand gesteckt werden.

§ 4 Rücktritt, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters

  1. Der Mieter kann bis zu einer Woche vor dem Tag des vereinbarten Mietbeginns ohne weitere Kosten von der Reservierung zurücktreten.
  2. Danach und bis zu zwei Tagen vor dem Tag des vereinbarten Mietbeginns kann der Mieter von dem Vertrag zurücktreten, hat jedoch die Hälfte der vereinbarten Mietgebühr an den Vermieter zu zahlen.
  3. Bei einem Rücktritt später als zwei Tage vor dem Tag des vereinbarten Mietbeginns hat der Mieter dem Vermieter den vollen Mietpreis sowie das Entgelt für ein eventuell gebuchtes Arrangement zu zahlen. Entscheidend ist das Datum des Zugangs beim Vermieter.
  4. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und ist an den Vermieter wie in § 1 bezeichnet, zu richten.
  5. Ein eventuelles Widerrufsrecht nach § 312a BGB oder aus anderen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
  6. Übernimmt der Mieter das reservierte Wasserfahrzeug nicht innerhalb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Mietbeginn, ohne dem Mieter telefonisch oder auf eine andere geeignete Weise seine Verspätung mitzuteilen, ist der Vermieter berechtigt, das reservierte Wasserfahrzeug weiterzuvermieten. Eine Rückerstattung der Miete ist in diesem Fall nicht möglich, jedoch eine Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt, bis zu einem Jahr unter Anrechnung bereits gezahlter Miete vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
  7. Verhindert schlechtes Wetter (z.B. Gewitter, starker Wind) zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns, dass Wasserfahrzeuge den Liegeplatz verlassen, sind Rücktritt des Mieters und Rückerstattung der Miete ausgeschlossen. Jedoch kann der Mieter das oder die Wasserfahrzeuge für einen späteren Zeitpunkt bis zu einem Jahr nach dem vereinbarten Mietbeginn unter Anrechnung bereits gezahlter Miete; vorbehaltlich Verfügbarkeit reservieren.
  8. Erhält der Vermieter den vermieteten Gegenstand von einem Vormieter verspätet zurück, ist er berechtigt, einen anderen als den vereinbarten Mietgegenstand zur Benutzung zur Verfügung zu stellen, jedoch nur aus derselben Gattung.
  9. Das Recht des Mieters zum Rücktritt vom Vertrag ist für solche Pflichtverletzungen ausgeschlossen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

§ 5 Rückgabe, Verzug des Mieters

  1. Am Ende der Mietzeit ist der Mietgegenstand wieder an den Liegeplatz zurückzubringen.
  2. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben. Eine Erstattung des – auch anteiligen – Mietpreises findet nicht statt.
  3. Alle Kosten, die dadurch entstehen, dass der Mieter den Mietgegenstand an einem anderen Ort hinterlässt, gehen zu Lasten des Mieters. In diesem Fall wird der bbq-donut® mit einem Motorboot zurückgeschleppt. Die Schleppgebühr von Pauschal € 80,- pro Donut (Boot) sind zu bezahlen.
  4. Wurde eine genaue Fahrtzeit vereinbart (z.B. 11:00 bis 15:00 Uhr) und die Boote (Donuts) werden dann über die eigentliche Rückgabe hinaus benutzt, so wird diese Zeit entsprechend der Standardpreisliste zusätzlich berechnet.
    • Übergibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Mietende an den Vermieter, wird für pro angefangene weitere 15 Minuten € 30,00 extra in Rechnung gestellt.
    • Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
    • Dem Mieter bleibt das Recht vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
    • Der Mieter, der den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgibt, kommt automatisch mit Ende der vereinbarten Mietzeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung seitens des Vermieters bedarf.
    • Der Vermieter widerspricht einer Verlängerung des Mietverhältnisses über das Ende des Tages hinaus, an dem das Ende des Mietverhältnisses vereinbart war.
    • Die Rückgabe der Mietsache hat frei von jeglichen Abfällen zu erfolgen; dies gilt nicht für Abfälle in dem dafür vorgesehenen Behälter.
    • Bei übermäßiger Verschmutzung hat der Mieter die Kosten für eine Reinigung zu tragen, die pauschal 60,00 EUR beträgt.
  5. Bei voll gelaufenen oder gekenterten Booten ist eine Entwässerungsgebühr von pauschal € 40,- zu bezahlen.
  6. Für liegen gelassene oder beschädigte Boote haftet der Mieter in vollem Umfang.
  7. Die Boote müssen immer trocken und gesäubert zurückgebracht werden.

§ 6 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter hat bei Übernahme der Mietsache diese auf etwaige Schäden zu untersuchen und diese unverzüglich anzuzeigen.
  2. Mit dem Ablegen von der Anlagestelle erkennt der Mieter die Mietsache als vertragsgemäß und einwandfrei an.
    • Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, es sei denn - er hat diese nicht zu vertreten.
    • Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Gehilfen oder Passagiere.
  3. Für das auszuleihende Boot und Bootszubehör ist eine Kaution von € 500,00 zu leisten.
  4. Der Mieter haftet dem Vermieter insbesondere für Schäden, die aus einer Fehlbedienung der Mietsache oder der Nichtbeachtung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften oder von Anweisung der See - und Wasserschutzpolizei oder anderen Behörden herrühren.
  5. Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.
  6. Der Mieter muss bei Dämmerungsbeginn und Einbruch der Nacht in jedem von Ihm angemieteten Boot (Donut) ein funktionsfähiges weißes Licht mitführen, z.B. eine Taschenlampe.
  7. Entgegenkommende oder von hinten heranfahrende Fahrzeuge müssen durch Lichtsignale auf das gemietete Boot (Donut) aufmerksam gemacht werden.
  8. Bei einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei muss eine funktionsfähige Beleuchtung / Taschenlampe vorzeigbar sein, ansonsten zahlt der Mieter des Bootes die dann fällige Gebühr dieser Ordnungswidrigkeit.

§ 7 Haftung des Vermieters

  1. Stellt der Mieter einen Mangel fest, der den Gebrauch der Mietsache mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, steht dem Vermieter das Recht zu, dem Mieter einen anderen als den gemieteten Gegenstand aus derselben Gattung für die Zeit der Miete zur Verfügung zu stellen.
    • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen.
    • Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen.
    • Für andere Schäden haftet der Vermieter nicht.
    • Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus einer Nichtbeachtung des Benutzerhandbuchs oder einer Fehlbedienung der Mietsache durch den Mieter, durch ordnungswidrigen Betrieb des Grills, durch mitgebrachte Speisen und Getränke sowie durch mitgebrachte Tiere entstehen.
    • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen sowie für Schäden Dritter.

§ 8 Fristlose Kündigung

  1. Verletzt eine Partei ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten in grober Weise, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

    Eine grobe Pflichtverletzung des Mieters ist insbesondere:
    • das Befahren von Natur- oder Vogelschutzgebieten
    • das Verlassen der in § 2 genannten Bereiche
    • das Befahren von Schleusen
    • das Verschmutzen von Gewässern oder Uferbereichen
    • die Untervermietung von Wasserfahrzeugen
    • das Verbringen derselben in andere Gewässer und
    • das Steuern des Wasserfahrzeugs ohne hierzu, z.B. durch Einfluss von zu sich genommenen Alkohol oder sonstigen Drogen in der Lage zu sein.
  2. Im Fall der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters kann der Mieter eine Rückzahlung bereits geleisteter Miete nicht verlangen, eine etwa noch nicht gezahlte Miete bleibt in voller Höhe fällig.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.

§ 10 Geltung weiterer Vorschriften

Bestandteile dieser AGB sind

  1. das Benutzerhandbuch, das sich auf jedem bbq-donut® befindet
  2. Fahrregeln der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, Bundeswasserstraßengesetz in der jeweils geltenden Fassung.
  3. Sturmwarndienst am Bodensee bei auftretenden Starkwindwarnungen durch Sturmwarnfeuer. Bei Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit ca. 40 Blitzen pro Minute hat sofort die Rückkehr zur Vermietung zu erfolgen.

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein.

§ 12 Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur

Der Mieter soll sich an die folgenden vom Bundesministerium für Verkehr aufgestellten Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur halten (Auszug):

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

Ihr Ansprechpartner

Autovermietung
Günther GmbH

Saarburger Str. 12
67071 Ludwigshafen

Fon 0621 58633-0
Fax 0621 58633-20

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